BUND Kreisgruppe Grafschaft Bentheim - BUND Kreisgruppe Grafschaft Bentheim

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Warum Mähroboter für Igel Todesfallen sind

 

 

Mähroboter sind für Igel lebensgefährlich. Deswegen gilt in immer mehr Städten ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Die Kreisgruppe des BUND erklärt, warum die Mähroboter nicht nur Igeln schaden und fordert ein Nachtfahrverbot für Mähroboter.

 

Igel sind Mährobotern hilflos ausgeliefert, denn Igel sind keine Fluchttiere. Bei Gefahr stellen sie zwar ihr Stachelkleid auf, doch das schützt sie nicht gegen die scharfen und schnell rotierenden Klingen der Mähroboter. Die Verletzungen sind oft tödlich für Igel. Igel gelten im Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützt. Das heißt, sie dürfen weder gefangen, verletzt oder getötet werden.

Beitrag des BUND zur diesjährigen Ferienpassaktion in der Grafschaft Bentheim: Bau von Nistkästen für unterschiedliche Höhlenbrüter 

 

Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Kreisgruppe des BUND an den Ferienpassaktionen der Grafschafter Kommunen. Insgesamt wurde Holz für 65 Kinder in Neuenhaus, Nordhorn, Bad Bentheim und Schüttorf vorbereitet und von den Ferienpassinhabern unter fachkundiger Anleitung zu Nistkästen für Meisen und andere Höhlenbrüter verarbeitet.

 

Wiesenvogelschutz gefährdet – 15.05.2025

Pressemitteilung BUND Niedersachsen

 

Ruhe bitte - BUND fordert Schutz wertvoller Wiesenvogelgebiete wie die Alte Piccardie in der Grafschaft Bentheim

 

Unstrittig ist, dass Niedersachsen die Windenergie weiter kräftig ausbauen muss, will es seine Klimaziele bis 2040 erreichen. Der BUND begrüßt daher einen ambitionierten Ausbau der Windkraft im Land. Aktuelle gesetzliche Vorgaben, vor allem aber eine mangelhafte Steuerung in der Raumordnung führen jedoch in bestimmten Regionen zu gravierenden Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz. Besonders massiv zeigt sich dies im Wiesenvogelgebiet „Alte Piccardie“ in der Grafschaft Bentheim, Heimat seltener und bedrohter Arten wie Uferschnepfe und Brachvogel. Der BUND fordert das Land und die Kommunen dringend auf, Gebiete mit hoher Bedeutung für den Wiesenvogelschutz, insbesondere in den ausgewiesenen Wiesenvogelkulissen, von Windenergieanlagen freizuhalten.

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