Erdkröten auf der Wanderschaft zum Laichgewässer (Foto: BUND)
Erdkröten auf der Wanderschaft zum Laichgewässer (Foto: BUND)

Der BUND bittet um Vorsicht: Die Amphibienwanderungen haben begonnen

 

Bereits sehr früh in diesem Jahr haben milde Temperaturen die ersten Frösche, Kröten und Molche aus ihren Winterverstecken gelockt: Es ist Paarungszeit. Und damit auch die Zeit der „Krötenwanderung“. Die Kreisgruppe des BUND bittet Autofahrerinnen und Autofahre um Rücksicht.

 

Der Straßenverkehr trägt neben anderen Ursachen dazu bei, dass die Amphibienbestände auch bei uns in der Grafschaft rückläufig sind. Zahlreiche Amphibien finden bei ihren jährlichen Wanderungen zwischen Winterquartier, Laichgewässer und Sommerquartier den Straßenverkehrstod. Etliche Wanderrouten werden von Amphibien jedes Jahr wieder genutzt, auch wenn diese über eine Straße führen. Vor allem Amphibienarten mit einer engen Bindung an ihr Laichgewässer - sie zählen zu den sog. „Traditionslaichern“ (z. B. Erdkröte, Grasfrosch) - verhalten sich entsprechend. Diese Gefährdung besteht, obwohl die heimischen Amphibienarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) „besonders“ und auch „streng“ geschützt sind.

 

Besonders geschützte Amphibienarten sind Feuersalamander, Bergmolch, Fadenmolch, Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch, Teichmolch und Seefrosch.

 

Zu den besonders und gleichzeitig streng geschützten Amphibienarten zählen Kammmolch, Geburtshelferkröte, Wechselkröte, Kreuzkröte, Laubfrosch, Moorfrosch, Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch und Gelbbauchunke.

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Amphibien vor dem Straßentod zu schützen. Dabei geht es nicht um einzelne Amphibien, sondern um Amphibienpopulationen, deren Wanderweg zum Laichgewässer von einer Straße gekreuzt wird.

 

Sogenannte Amphibienschutzzäune stellen provisorische Schutzanlagen dar. Bei den Zäunen handelt es sich um meist 50 cm hohe undurchsichtige Kunststofffolien, die parallel zur Straße aufgebaut werden. Auf der Anwanderungsseite sind ebenerdig in regelmäßigen Abständen Fangeimer eingegraben. Die gefangenen Amphibien werden dann von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern auf der gegenüberliegenden Seite oder am Laichgewässer selber wieder ausgesetzt. Zur Betreuung eines Krötenzauns ist mindestens täglich eine Kontrolle mit Leerung der Fangeimer notwendig.

 

Zudem weisen entsprechende Schilder auf Amphibienwanderungen hin: Auch mit Tempolimit 30 können Amphibien auf ihren Wanderstrecken geschützt werden. Schnellere Autos können nämlich Amphibien, die sie nicht überrollen, durch den entstehenden Luftdruck töten. Die Amphibien sterben dann am sog. Barotrauma – ihre Lungen platzen durch die starken Luftdruckschwankungen. Bei Tempo 30 ist die Druckwelle so schwach, dass die Tiere überleben.

 

Der BUND bittet die Autofahrerinnen und Autofahrer deshalb darum, im Frühjahr Rücksicht auf wandernde Amphibien zu nehmen: Bitte beachten Sie auf entsprechenden Strecken die Hinweisschilder – vor allem in warmen, regnerischen Abend- und Nachtstunden.

 

Bitte melden Sie Stellen, an denen zahlreiche Amphibien überfahren werden, an den BUND unter der Tel.-Nr. 05923/4161 (info@bund-grafschaft-bentheim.de) oder kontaktieren Sie die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim, so dass gegebenenfalls geeignete Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können. 

 

 

 

 

 

 

 

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