Beitrag des BUND zur Ferienpassaktion 2026 in der Grafschaft Bentheim: Bau von Nistkästen für unterschiedliche Höhlenbrüter
Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Kreisgruppe des BUND an den Ferienpassaktionen der Grafschafter Kommunen mit dem Bau von Nistkästen. Insgesamt wurden Bausätze für 65 Kinder in Neuenhaus, Nordhorn, Bad Bentheim und Schüttorf vorbereitet und von den Ferienpassinhabern unter fachkundiger Anleitung zu Nisthilfen für Meisen und andere Höhlenbrüter verarbeitet.
Immer seltener finden höhlenbrütende Vogelarten in unseren Städten und Gärten natürliche Nistgelegenheiten. Wirtschaftlichem Denken und übertriebenem Ordnungssinn des Menschen ist es zuzuschreiben, dass viele alte Bäume aus Gärten und Parks entfernt, hohle Kopfweiden und Streuobstwiesen fast völlig verschwunden sind: Die Nistplätze für viele Vogelarten sind rar geworden.
Den Höhlenbrütern Meisen und Kleiber, Gartenrotschwanz, Baumläufer, Star und Sperling können künstliche Nisthöhlen helfen, in denen ihre Jungen aufwachsen können. Hinzu kommt, dass diese Vogelarten einen wesentlichen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung im eigenen Garten leisten. Den Kindern wurde erklärt, dass diese den Vorteil hat, dass auf Gifte im Garten verzichtet werden kann, die auch andere Tiere schaden können.
Um den Eiweißbedarf der Jungvögel im Nest zu decken, ernähren sich nämlich die Singvögel während des Sommers hauptsächlich von Mücken, Fliegen, Blattläusen, Milben, Käferlarven, Raupen und vielem anderen Getier, das im Garten Schaden anrichten kann. Vögel, die sich im Garten aufhalten, übernehmen also die Schädlingsbekämpfung auf biologische Weise. Je mehr Nistkästen sich im Garten befinden, desto mehr insektenfressende Bewohner ziehen ein und umso weniger Schädlinge laben sich an Zier- und Nutzpflanzen.
Nordhorn: Nachdem die Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren im Tierpark Nordhorn am Nisthilfen-Stand des BUND erfahren hatten, dass Nisthilfen für zahlreiche unterschiedliche Höhlenbrüter auch selbst hergestellt werden können, gingen sie selbst mit großem Eifer, unterstützt von ehrenamtlich tätigen Helfern des BUND, daran, eigene Nisthilfen für Höhlenbrüter anzufertigen.
(Foto: BUND)
Die Kinder fügten aus stabilen vorgefertigten Holzteilen mit Nägeln und Schrauben die Nisthilfen zusammen und deckten die Kästen zum Schluss mit einer wasserfesten Folie ab. Diese soll später die brütenden Vögel vor Feuchtigkeit schützen.
Nachdem die Nistkästen fertiggestellt waren, erfuhren die Kinder von den Mitarbeitern des BUND viel Interessantes über die heimische Vogelwelt, Tipps zum Aufhängen und zur Pflege ihrer „Meisenwohnungen“, die sie stolz mit nach Hause nahmen.
(Foto: BUND)
Grünes Klassenzimmer in Schüttorf eröffnet
Neues Naturlernangebot für Kitas und Schulen dank Förderung der BINGO Umweltstiftung und LEADER
Ein neuer außerschulischer Lernort für Umweltbildung ist entstanden: Im Waldgebiet neben dem Annaheim in Schüttorf wurde jetzt ein „Grünes Klassenzimmer“ offiziell eröffnet. Das Projekt wurde vom KreisSportBund Grafschaft Bentheim e.V. initiiert und gemeinsam mit zahlreichen Partnern aus der Region erfolgreich umgesetzt.
Ausgangspunkt war der erstmals im Jahr 2025 durchgeführte „Grafschaft Run“. Die sportliche Mitmachaktion verband Bewegung mit konkretem Klimaschutz: Insgesamt legten rund 1.800 Teilnehmende in verschiedenen Bewegungsformen beeindruckende 200.000 Kilometer zurück – in knapp 28.000 Stunden. Dieses Engagement ermöglichte nicht nur die Aufforstung einer Waldfläche mit 2.000 Bäumen, sondern auch die Realisierung des Grünen Klassenzimmers am selben Standort.
„Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie Sport, Umweltbildung und gesellschaftliches Engagement zusammenwirken können“, betont Frank Spickmann vom KreisSportBund Grafschaft Bentheim e.V. „Aus einer gemeinsamen Bewegung ist ein nachhaltiger Lernort entstanden, der Kinder langfristig für Natur und Klimaschutz sensibilisiert.“
Das Grüne Klassenzimmer steht künftig Kindertagesstätten und Schulen kostenfrei zur Verfügung. Ziel ist es, Kindern unmittelbare Naturerfahrungen zu ermöglichen und Unterricht bewusst nach draußen zu verlagern. Pflanzen, Tiere und ökologische Zusammenhänge können hier praxisnah vermittelt werden. Gleichzeitig lädt der naturnahe Raum dazu ein, von den Kindern aktiv entdeckt und mitgestaltet zu werden.
Bestandteil des „Grünen Klassenzimmers“ ist zudem ein sogenannter Wildweiser. Ein kleiner, durch Hordengatter abgezäunter Bereich innerhalb der Waldfläche. Er veranschaulicht, wie sich die Vegetation ohne Wildverbiss entwickeln würde. Der direkte Vergleich zwischen dem geschützten Wachstum innerhalb des Wildweisers und dem ungeschützten Bereich außerhalb macht den Einfluss des Wildes auf die Vegetation deutlich.
Die Umsetzung des Projekts erfolgte in enger Zusammenarbeit mit regionalen Partnern: Die Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim unterstützte Planung und Umsetzung maßgeblich. Die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Schüttorf stellte die Fläche zur Verfügung, während die Stadt Schüttorf für die Verkehrssicherung sorgt. Darüber hinaus brachte sich Walter Oppel vom BUND ehrenamtlich mit fachlicher Expertise und wertvollen Kontakten ein.
„Das Grüne Klassenzimmer ist ein wichtiger Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in unserer Region“, erklärt Paul Uphaus von der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim. „Kinder lernen hier nicht nur über Natur – sie erleben sie mit allen Sinnen. Das schafft ein Bewusstsein, das weit über den Unterricht hinauswirkt.“
Neben der Förderung durch die BINGO Umweltstiftung und LEADER-Mittel der EU wurde das Projekt zudem durch Eigenmittel sowie umfangreiche Eigenleistungen des KreisSportBundes Grafschaft Bentheim e.V., der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim, der evangelisch-reformierten Kirche sowie der Samtgemeinde Schüttorf ermöglicht.
Zukünftig steht interessierten Einrichtungen ein Online-Kalender zur Verfügung, über den sie die Nutzung des Grünen Klassenzimmers bei der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Schüttorf anmelden und einsehen können.
Von links nach rechts: Walter Oppel (BUND), Frank Spickmann (KreisSportBund Grafschaft Bentheim), Jan Stockhorst (Samtgemeinde Schüttorf), Kathrin Schmedt (LEADER-Regionalmanagement), Luisa Stülke (ArL Weser-Ems), Paul Uphaus, Lars Diekmann (beide Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim), Inga Groenke (LEADER-Regionalmanagement), Henning Kraft (ev.-ref. Kirche Schüttorf); Foto: KSB
Warum Mähroboter für Igel tödliche Gefahren darstellen und ein Nachtfahrverbot nötig ist
Mähroboter sind für Igel lebensgefährlich. Deswegen gilt in immer mehr Städten ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Die Kreisgruppe des BUND erklärt, warum die Mähroboter nicht nur Igeln schaden und regt an, auch in den Kommunen der Grafschaft Bentheim ein Nachtfahrverbot für Mähroboter einzuführen.
(Quelle: Walter Oppel)
Igel sind Mährobotern hilflos ausgeliefert, denn Igel sind keine Fluchttiere. Bei Gefahr stellen sie zwar ihr Stachelkleid auf, doch das schützt sie nicht gegen die scharfen und schnell rotierenden Klingen der Mähroboter. Die Verletzungen sind oft tödlich für Igel. Igel gelten im Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützt. Das heißt, sie dürfen weder gefangen, verletzt noch getötet werden.
Gesunde Igel sind nur in der Dämmerung oder Dunkelheit unterwegs. Die nachtaktiven Tiere sind dann auf der Suche nach Nahrung. Viele Gärtnerinnen und Gärtner lassen ihre Mähroboter aber vor allem am späten Abend oder nachts laufen, wenn sie selbst den Garten nicht mehr nutzen. Das ist für Igel besonders gefährlich. Doch auch wenn sie den Mähroboter ausschließlich bei Tageslicht fahren lassen, kann das für Igel tödlich sein. Kranke Igel oder Igelsäuglinge ohne Igeleltern sind auch tagsüber unterwegs.
Sie mähen schlicht alles weg, was auf dem Rasen blüht – und vernichten damit Nahrungsangebote für Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten. Wenn es weniger Insekten gibt, haben auch Igel weniger Futter. Sie weichen dann auf Schnecken aus. Das Problem: Schnecken übertragen häufig Parasiten auf Igel, die davon krank werden oder sogar sterben können.
(Quelle: Klaus Riesner/flickr.com/CC BY-NC 2.0)
Um Igel zu schützen, verhängen immer mehr Städte und Kommunen ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Der BUND appelliert nicht nur an die Hersteller, verstärkt technische Verbesserungen in der Produktion von igel- und kleintiersicheren Mährobotern und anderen motorisierten Gartengeräten voranzutreiben.
Der BUND fordert vielmehr ein generelles und bundesweites Nachtmähverbot für Mähroboter – 30 Minuten vor und nach Sonnenaufgang – um Kleintiere nachhaltig zu schützen.
Studien zeigen deutlich, dass Mähroboter insbesondere in den Nachtstunden für Igel, aber auch Amphibien, Frösche und andere Kleintiere oft eine tödliche Gefahr darstellen. Arten wie der Europäische Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) stehen bereits auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders zu schützen. Ein Nachtfahrverbot ist deshalb eine wirksame, notwendige und verhältnismäßige Schutzmaßnahme!
Die sechs wichtigsten Hinweise für die Gestaltung eines Gartens, der Igeln Lebensraum und Nahrung bietet, gibt es unter „Tipps“ in www.bund-grafschaft-bentheim.de.