Warum Mähroboter für Igel Todesfallen sind
Mähroboter sind für Igel lebensgefährlich. Deswegen gilt in immer mehr Städten ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Die Kreisgruppe des BUND erklärt, warum die Mähroboter nicht nur Igeln schaden und fordert ein Nachtfahrverbot für Mähroboter.
Igel sind Mährobotern hilflos ausgeliefert, denn Igel sind keine Fluchttiere. Bei Gefahr stellen sie zwar ihr Stachelkleid auf, doch das schützt sie nicht gegen die scharfen und schnell rotierenden Klingen der Mähroboter. Die Verletzungen sind oft tödlich für Igel. Igel gelten im Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützt. Das heißt, sie dürfen weder gefangen, verletzt oder getötet werden.
Gesunde Igel sind nur in der Dämmerung oder Dunkelheit unterwegs. Die nachtaktiven Tiere sind dann auf der Suche nach Nahrung. Viele Gärtner*innen lassen ihre Mähroboter aber vor allem am späten Abend oder nachts laufen, wenn sie selbst den Garten nicht mehr nutzen. Das ist für Igel besonders gefährlich. Doch auch wenn Sie den Mähroboter ausschließlich bei Tageslicht fahren lassen, kann das für Igel tödlich sein. Kranke Igel oder Igel-Säuglinge ohne Igeleltern sind auch tagsüber unterwegs.
Um Igel zu schützen, verhängen immer mehr Städte und Kommunen ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Die Stadt Köln und die brandenburgische Gemeinde Nuthetal z. B. waren bereits im Jahr 2024 Vorreiter in Sachen Verbot. Die Verbote gelten meist im Zeitraum ab 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. In vielen anderen Kreisen und Städten in Deutschland gibt es Anträge für Mähroboter-Verbote.
Doch Mähroboter sind nicht nur für Igel schädlich. Sie mähen schlicht alles weg, was auf dem Rasen blüht – und vernichten damit Nahrungsangebot für Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und Insekten. Wenn es weniger Insekten gibt, haben auch Igel weniger Futter. Sie weichen dann auf Schnecken aus. Das Problem: Schnecken übertragen häufig Parasiten auf Igel, die davon krank werden oder sogar sterben können.
(Fotos: Walter Oppel, BUND)
Garten für Igel gestalten: Die sechs wichtigsten Tipps
Sie möchten Igel in ihrem Garten Nahrung und Lebensraum bieten? Das sind die sechs wichtigsten Tipps:
1. Pflanzen Sie einheimische Stauden und Gehölze.
Die sind Lebensgrundlage für einheimische Insekten. Igel sind Insektenfresser und darauf angewiesen, dass es genug gibt.
2. Verzichten Sie auf Pestizide und andere Chemikalien
Chemische "Pflanzenschutzmittel" und Schneckenkorn sind Gift für Igel. Fressen Igel Insekten, die damit in Berührung gekommen sind, können sie Schaden nehmen.
3. Lassen Sie Laub, Äste und Gestrüpp unter Hecken oder in Haufen liegen.
All das ist Material, mit dem Igel ihre Nester vor Kälte schützen. Während des Winterschlafs wickeln sie sich darin ein. Tagsüber suchen Igel auch in Hecken, Steinhaufen oder im Kompost nach Schutz.
4. Schaffen Sie Durchgänge in die Nachbargärten.
Igel durchstreifen auf der Suche nach Nahrung große Gebiete.
5. Verzichten Sie auf Mähroboter und häufiges Mähen.
Mähen Sie einzelne Ecken gar nicht. Nicht gemähte Wiesenstücke sind Rückzugsorte für Igel und Insekten.
6. Entscheiden Sie sich für einen Kräuterrasen statt dem herkömmlichen Nutzrasen.
Ein Kräuterrasen muss nicht gedüngt und gegossen werden, ist pflegeleichter, wird seltener gemäht und bietet Lebensraum und Nahrungsangebot für Insekten. Lesen Sie hier, wie Sie einen Kräuterrasen anlegen.
Was Sie sonst noch für Igel tun können
Erzählen Sie Ihren Gartennachbar*innen, wie gefährlich Mähroboter für Igel sind. Wenn in Ihrer Kommune oder Stadt noch kein Nachtfahrverbot für Mähroboter gilt oder Sie es nicht wissen, fragen Sie nach ob ein solches gilt oder geplant ist.
Beitrag des BUND zur diesjährigen Ferienpassaktion in der Grafschaft Bentheim: Bau von Nistkästen für unterschiedliche Höhlenbrüter
Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Kreisgruppe des BUND an den Ferienpassaktionen der Grafschafter Kommunen. Insgesamt wurde Holz für 65 Kinder in Neuenhaus, Nordhorn, Bad Bentheim und Schüttorf vorbereitet und von den Ferienpassinhabern unter fachkundiger Anleitung zu Nistkästen für Meisen und andere Höhlenbrüter verarbeitet.
Immer seltener finden höhlenbrütende Vogelarten in unseren Städten und Gärten natürliche Nistgelegenheiten. Wirtschaftlichem Denken und übertriebenem Ordnungssinn des Menschen ist es zuzuschreiben, dass viele alte Bäume aus Gärten und Parks entfernt, hohle Kopfweiden und Streuobstwiesen fast völlig verschwunden sind: Die Nistplätze für viele Vogelarten sind rar geworden.
Den Höhlenbrütern Meisen und Kleiber, Gartenrotschwanz, Baumläufer, Star und Sperling können künstliche Nisthöhlen helfen, in denen ihre Jungen aufwachsen können. Hinzu kommt, dass diese Vogelarten einen wesentlichen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung im eigenen Garten leisten.
Den Kindern wurde erklärt, dass die biologische Schädlingsbekämpfung den Vorteil hat, dass auf Gifte im Garten verzichtet werden kann.
Um den Eiweißbedarf der Jungvögel im Nest zu decken, ernähren sich nämlich die Singvögel während des Sommers hauptsächlich von Mücken, Fliegen, Blattläusen, Milben, Larven, Raupen und vielem anderen Getier, das im Garten Schaden anrichtet. Vögel, die sich im Garten aufhalten, übernehmen also die Schädlingsbekämpfung auf biologische Weise, so dass auf Insektizide verzichtet werden kann. Je mehr Nistkästen sich im Garten befinden, desto mehr insektenfressende Bewohner ziehen ein und umso weniger Schädlinge laben sich an Zier- und Nutzpflanzen.
Mit großem Eifer haben so Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren gemeinsam mit ehrenamtlich tätigen Helfern des BUND einem Vormittag lang im Rahmen der Ferienpassaktionen 2025 Nisthilfen für Höhlenbrüter gebaut.
Die Kinder fügten aus stabilen vorgefertigten Holzteilen mit Nägeln und Schrauben die Nisthilfen zusammen und deckten die Kästen zum Schluss mit einer wasserfesten Folie ab. Diese soll später die brütenden Vögel vor Feuchtigkeit schützen.
Nachdem die Nisthilfen fertiggestellt waren, erfuhren die Kinder von den Mitarbeitern des BUND viel Interessantes über die heimische Vogelwelt, Tipps zum Aufhängen und zur Pflege der Kästen und nahmen schließlich ihre „Meisenwohnungen“ stolz mit nach Hause.
Ferienpassaktion Bad Bentheim (Foto: BUND)
Wiesenvogelschutz gefährdet – 15.05.2025
Pressemitteilung BUND Niedersachsen
Ruhe bitte - BUND fordert Schutz wertvoller
Wiesenvogelgebiete wie die Alte Piccardie in der Grafschaft Bentheim
Unstrittig ist, dass Niedersachsen die Windenergie weiter kräftig ausbauen muss, will es seine Klimaziele bis 2040 erreichen.
Der BUND begrüßt daher einen ambitionierten Ausbau der Windkraft im Land. Aktuelle gesetzliche Vorgaben, vor allem aber eine mangelhafte Steuerung in der Raumordnung führen jedoch in bestimmten
Regionen zu gravierenden Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz. Besonders massiv zeigt sich dies im Wiesenvogelgebiet „Alte Piccardie“ in der Grafschaft Bentheim, Heimat seltener und
bedrohter Arten wie Uferschnepfe und Brachvogel. Der BUND fordert das Land und die Kommunen dringend auf, Gebiete mit hoher Bedeutung für den Wiesenvogelschutz, insbesondere in den ausgewiesenen
Wiesenvogelkulissen, von Windenergieanlagen freizuhalten.
Susanne Gerstner,
BUND-Landesvorsitzende: „Aufgrund des dramatischen Rückgangs typischer
Wiesenvogelarten hat sich die Landesregierung zu einem ambitionierten Wiesenvogelschutzprogramm verpflichtet. Dass gleichzeitig verschiedene niedersächsische Kommunen wie in der Grafschaft
Bentheim Windenergieanlagen in wertvollsten Wiesenvogelgebieten planen, ist absolut inakzeptabel und zudem nicht erforderlich, um die Ausbauziele zu erreichen! Der BUND erwartet eine
unverzügliche Korrektur dieser Pläne. Niedersachsen muss durch geeignete Vorgaben der Landesraumordnung sicherstellen, dass Gebiete mit hoher
Bedeutung für den Wiesenvogelschutz von Windenergieanlagen freigehalten werden. Gleichzeitig sind die Kommunen gefragt, ihrer Verantwortung für Natur und Umwelt gerecht zu werden.“
Walter Oppel, BUND-Vorsitzender, und Gerhard
Busmann, NABU-Vorsitzender, in der Grafschaft Bentheim: „Die
Grafschaft Bentheim ist von den Planungen besonders betroffen: Im Landkreis sind uns acht Windparkvorhaben in sieben Wiesenvogelgebieten bekannt, darunter Wiesenvogelgebiete von landesweiter
Bedeutung wie die „Alte Piccardie“ und die Kleinringer Wösten. Wir fordern die Räte der Samtgemeinde Neuenhaus und der Samtgemeinde Emlichheim auf, die Pläne in diesen hochsensiblen Bereichen
umgehend zu stoppen. Vom Landkreis erwarten wir, seiner regionalplanerischen Verantwortung gerecht zu werden und die Flächenausweisung für Windenergie auf möglichst konfliktarme Standorte zu
lenken.“
Verschiedene vom Aussterben bedrohte oder stark gefährdete Wiesenvogelarten wie Großer Brachvogel, Bekassine, Uferschnepfe und
Kiebitz gehören zu den gegenüber Windenergieanlagen empfindlichen Brut- und Rastvogelarten, die vor allem von erheblichen Störwirkungen betroffen sind. Die Alte Piccardie ist ein bedeutendes
Brutgebiet für Uferschnepfe, Brachvogel, Kiebitz und Feldlerche. Durch die geplanten Windenergieanlagen wären bei einem Störradius von 1.000 m allein 8 Brutpaare des Brachvogels, bis zu 10
Brutpaare der Uferschnepfe und 23 Brutpaare des Kiebitzes betroffen. In den Kleinringer Wösten soll ein Windpark im wertvollsten Teilgebiet mit der größten Kiebitz-Kolonie des Landkreises
entstehen.
Die beiden Gebiete liegen in der Förderkulisse des Niedersächsischen Wiesenvogelschutzprogramms und bilden damit die
Schwerpunktvorkommen der Wiesenvögel in Niedersachsen ab. Dieses Programm besteht aus hoheitlichen Maßnahmen und zusätzlichen Förderangeboten für eine wiesenvogelgerechte Bewirtschaftung auf
Grünland, investive Maßnahmen sowie finanzielle Ausgleiche für Landwirt*innen bei Einschränkungen in der Bewirtschaftung. Windparkvorhaben konterkarieren die Ziele dieses ambitionierten
Schutzprogramms. Der BUND fordert das Land auf, den Ausbau der Erneuerbaren im Einklang mit dem Schutz der biologischen Vielfalt zu gestalten und steuernd in die fehlerhafte Entwicklung
einzugreifen.
Hintergrund:
Im März 2024 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren „Vogelschutz“ gegen Deutschland eingeleitet. Im Mahnschreiben bemängelt die EU den ungenügenden Schutz der Wiesenvögel und eine unzureichende Ausweisung von Schutzgebieten für den Vogelschutz. Dabei nimmt die EU-Kommission Bezug auf den massiven Rückgang des Bestandes der Uferschnepfe in den niedersächsischen Schutzgebieten um 50-80 %, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Das aktuelle Vertragsverletzungsverfahren unterstreicht die Notwendigkeit, dass Länder mit besonderer Verantwortung für den Schutz bedrohter Wiesenvögel wie Niedersachsen dringend wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen müssen..
(Die bodenbrütende Uferschnepfe findet kaum noch geeignete Feuchtwiesen. Quelle: Naturbildarchiv Günter)
GN-Artikel vom 17.05.2025