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Gemeinsame
Presseerklärung
Stadt Bad Bentheim, BUND NABU Einigung im Streit um den Ferienpark Gut Langen Umfangreiche Verbesserungen für den Naturschutz in Bad Bentheim vereinbart
„Das war ein gewaltiger Kraftakt!“ sagt Bad Bentheims Bürgermeister Volker Pannen und spricht damit allen Verhandlungsteilnehmern aus der Seele. Nach unzähligen Gesprächen mit den Naturschutzverbänden BUND und NABU sowie den Ferienpark-Investoren hat Pannen nunmehr erreicht, was er seit seinem Amtsantritt am 1. November angestrebt hatte: eine sog. Win-Win-Situation, in der sowohl die Naturschutzverbände ihre Interessen weitest möglich gewahrt sehen als auch Stadt und Investoren grünes Licht für den Ferienpark bekommen. Walter Oppel und Günter Klümper, Kreisvorsitzende von BUND bzw. NABU, stellen klar, was ihre Verbände und sie selbst letztlich zum Rechtsmittelverzicht bewegt hat: „Das grundlegende Dilemma einer falschen Standortentscheidung war nur durch eine totale Blockade aufzulösen. Da aber nicht von der Hand zu weisen ist, dass der Ferienpark große Bedeutung für die Stadt Bad Bentheim hat, galt es für uns, Natur- und Artenschutz im Verfahren zu gewährleisten. Das war uns aber weder im Bauleitplanverfahren noch im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren in hinreichendem Umfang gelungen. Erst die Vergleichsgespräche mit den Investoren und der Stadt führten dazu, dass wesentliche Kritikpunkte doch noch Berücksichtigung fanden.“ Im Einzelnen verweisen Oppel und Klümper auf zahlreiche Modifikationen und Ergänzungen der Planungen sowie Vermeidungsmaßnahmen im Eingriffsgebiet. Wichtigster Punkt: Eine ursprünglich geplante Ersatzaufforstung findet nicht auf den aus Sicht der Verbände ungeeigneten Flächen am Syenvenn in Neerlage, sondern standortnah statt. Der Bereich am Syenvenn wird stattdessen nunmehr dem Wiesenvogelschutz gewidmet, während Stadt und Landkreis unter möglichster Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen für die notwendige Aufforstung ausreichende Flächen in Bad Bentheim selbst zur Verfügung stellen. Weitere, für die Naturschützer wesentliche Pluspunkte der Vereinbarung sind: 1. ein verzögerter Baubeginn im Norden des Plangebietes, der Zeit für zusätzliche Artenschutzmaßnahmen bringt, 2. die Anlage eines zusätzlichen, etwa 2000 m² großen und als Lebensraum für Amphibien dienenden Gewässers am besonders sensiblen nordwestlichen Rand des Ferienparks, 3. die Verschonung des aus ökologischer Sicht landesweit bedeutenden Waldbereiches im Norden des Plangebietes von umfangreichen Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern, 4. die Anlage von weiteren Gewässern und die Extensivierung von Flächen zur Ergänzung sowie die Optimierung eines Laubfroschbiotops, 5. die Möglichkeit, in den Grenzen eines von den Investoren zur Verfügung gestellten Budgets weitere Natur- und Artenschutzmaßnahmen möglichst eingriffsnah zu erwirken und damit auf die Ergebnisse aus der laufenden Begleitung des Ferienparkbaus durch den Naturschutz flexibel zu reagieren. Rechtsanwalt Fox aus Münster, der die Interessen der Investoren vertreten hatte, stellt die Sichtweise seiner Mandanten wie folgt dar: „Für uns war klar, dass wir im Vorfeld große Anstrengungen unternehmen würden, um eine einvernehmliche Regelung mit der damit verbundenen Planungssicherheit herbeizuführen.“ Sein Kollege Prof. Gellermann aus Westerkappeln, der für die Naturschutzverbände bereits im Verwaltungsverfahren tätig war, ergänzt: „Wir waren auf eine Klage bestens vorbereitet, doch der Klageweg hätte den Belangen des Naturschutzes nicht mit der Sicherheit gedient, wie es diese Vereinbarung vermag.“ Der 1. Stadtrat Bad Bentheims, Heinz-Gerd Jürriens, verweist jedoch darauf, dass mit dem Tag der Unterzeichnung erst ein Etappenziel erreicht ist: „Die Vereinbarungen sind auf ein partnerschaftliches Miteinander aller Beteiligten angelegt. Gemeinsam werden in den nächsten Monaten noch viele schwierige Fragen, etwa im Zusammenhang mit den notwendigen Änderungen des Bebauungsplans, beantwortet werden müssen.“ Bürgermeister
Pannen schließt mit den Worten: „Naturschutzbelange und das
Ferienparkprojekt: Das sind zwei Anliegen, die sich ab dem heutigen Tag
nicht mehr ausschließen!“ |