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BUND ist gegen Windenergie-Anlagen am Westende von Georgsdorf

Bereits im Juni 2007 richtete die BUND-Kreisgruppe Grafschaft Bentheim ein entsprechendes Schreiben an die Samtgemeinde Neuenhaus.  Anlass war die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus in der Fassung der Neubekanntmachung 2005, Vorrangstandorte für Windenergieanlagen. 

Zur Planung, am Westende von Georgsdorf einen Windpark zu errichten, nimmt der BUND Grafschaft Bentheim wie folgt Stellung: 

Der BUND hält den Bau von Windenergie-Anlagen am Westende von Georgsdorf für nicht vertretbar und nicht übereinstimmend mit den gesetzlichen Bestimmungen des europäischen und nationalen Naturschutzrechtes und Artenschutzrechtes.

Diese Einschätzung ergibt sich insbesondere deshalb, weil das Plangebiet in unmittelbarer Nähe des Europäischen Vogelschutzgebietes „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“ liegt. Zudem handelt es sich bei den Flächen des Plangebietes nach Auffassung des BUND um ein faktisches EU-Vogelschutzgebiet.

Der Umweltbericht [zum Vorhaben] und der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes weisen gravierende Mängel auf. Die Abarbeitung des Eingriffsrechts nach NNatSchG und des Artenschutzrechts nach § 42 BNatSchG sowie nach Art. 12 FFH-Richtlinie ist sehr lückenhaft und fehlerhaft. Spezielle artenschutzrechtliche Vorschriften sind unzureichend berücksichtigt bzw. nicht erörtert worden.

Neue und wesentliche Veröffentlichungen zur Eingriffsregelung bleiben unberücksichtigt, an erster Stelle die vom Niedersächsischen Landkreistag herausgegebenen „Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen“.

 

Aus der Vielzahl der Mängel greifen wir einige der wesentlichen heraus:

·      Geschützte Rastvogelarten, deren Vorkommen im Plangebiet dem BUND seit Jahren bekannt sind, fehlen in den Ausführungen des Umweltberichts und werden entsprechend bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Dazu zählen nachgewiesene Rastvorkommen von Kranichen, Zwergschwänen und Kornweihen (alle sind Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie).

·      Der Zwergschwan-Rastbestand betrug zeitweise mehr als 400 Vögel. Damit würde das Plangebiet nach den geltenden Kriterien internationale Bedeutung für Rastvögel erlangen. Es ist zwingend erforderlich, die Bedeutung des Plangebietes für den Zwergschwan umfassend zu prüfen und dabei auch Flugwege zu Schlafplätzen zu berücksichtigen.

·      Als Ausschlussgebiete werden in der aktuellen Empfehlung des Nds. Landkreistages  auch Vogelbrutgebiete von regionaler und lokaler Bedeutung sowie Gastvogellebensräume von lokaler bis internationaler Bedeutung bezeichnet. Das Plangebiet erfüllt diese Einstufungen mit Sicherheit.

·      Als Abstand des geplanten Windparks zum EU- Vogelschutzgebiet „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“ werden 500 m für ausreichend gehalten. Die aktuelle und in den Planunterlagen unberücksichtigte     Empfehlung des Niedersächsischen Landkreistages lautet, für

Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 einen  Abstand von 1.000m einzuhalten.

·      Der BUND hält die Argumentation der Planunterlagen zum vom Aussterben bedrohten Goldregenpfeifer  für nicht stichhaltig. Der Goldregenpfeifer ist wertgebende Vogelart für das EU-Vogelschutzgebiet "Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor" und kann wegen der Entfernung der bekannten aktuellen Brutvorkommen vom Plangebiet  nicht als irrelevant im Sinne der Eingriffs- und Artenschutzregelungen betrachtet werden. Bei Verwirklichung des Vorhabens ergäbe sich möglicherweise eine sehr große, unmittelbare Gefährdung (Vogelschlag, Verdrängung) der letzten verbliebenen Goldregenpfeifer in der Bundesrepublik Deutschland und in Mitteleuropa sowie vermutlich eine auf Jahrzehnte festgelegte völlige Entwertung dieses Teils des Georgsdorfer Moores für die Art. Dies wäre unter anderem mit dem Artenschutzrecht nicht vereinbar, zumal der Verlust jedes einzelnen Goldregenpfeifers (z.B. durch Kollision mit einem Windrad) zum Aussterben dieser Art wesentlich beitragen würde.

·     Der in der Brutperiode 2006 in der Potentialfläche I erbrachte Nachweis von 20 Revieren rufender Wachteln, davon 13 im Plangebiet, stellt nach unserer Information die höchste Wachtel-Brutdichte im Landkreis dar. Ein Eingriff in ein Vorkommen dieser Größenordnung wäre unseres Erachtens nicht ausgleichbar.

·      Für Kiebitz sowie für den Großen Brachvogel (jeweils Brut- und Gastvögel) sind im Gegensatz zu den Ausführungen des Vorentwurfs relevante Beeinträchtigungen durch WEA in vielen Untersuchungen nachgewiesen.

 

Die Kreisgruppe des BUND befürwortet grundsätzlich die Nutzung der Windenergie, allerdings sollten für Bau und Betrieb der Windenergieanlagen Standorte ausgewählt werden, die „vorbelastet“ sind und bei denen es sich nicht um ökologisch wertvolle Bereiche handelt.

Wir halten den Bau von Windenergie-Anlagen am Westende von Georgsdorf daher für nicht vertretbar.

Exkurs:

Mittlerweile (Stand August 2008) sind neue Forschungen über Wirkungen von Windenenergie-Anlagen auf die Tierwelt veröffentlicht worden, unter anderem mit folgenden Ergebnissen:

·  Für Gastvögel bestätigt sich die langfristige Meidung von Windparkflächen vor allem für Gänse oder Kraniche, mit Abständen von bis über 1.000 Metern. Für Rast- und Überwinterungsgebiete störungssensibler Großvögel wie Kraniche und Gänse wird ein Mindestabstand der Windenergie-Anlagen von bis zu 5 km für erforderlich gehalten (Anm.: in den Studiengebieten gab es keine Vorkommen von Sing- und Zwergschwänen wie im Bereich Georgsdorf-West, auf die die oben erwähnten Zahlen jedoch ebenfalls übertragbar sind. Insbesondere Gänse sind in Georgsdorf-West regelmäßig in hohen Zahlen nachgewiesen worden)

·  Nachgewiesen wurden teils erhebliche Verluste bei Vögeln und Fledermäusen durch Kollision mit Windenenergie-Anlagen. Dies führt dazu, dass diese in den Windparks nicht genügend Nachwuchs zu Erhalt der Art großziehen können. Bevor die Kollisionsverluste durch technische Lösungen nicht nachweislich minimiert werden können, ist deshalb eine restriktive Vorgehensweise bei der Ausweisung neuer Windparks in vogel- und fledermausreichen Gebieten begründet

·  In einer weiteren Studie wurden sehr klare Verlagerungen der Brutbestände von Wachtel, Großem Brachvogel und Kiebitz festgestellt.

·  Kiebitzreviere waren in dieser Studie zumeist mehr als 500 m von den Anlagen entfernt, alte
Besiedlungsschwerpunkte aus der Zeit vor der Errichtung der Anlagen waren nachher verwaist.

 


 

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